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Recht auf Versorgung mit Strom und Gas

Jeder Haushalt hat einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung mit den beiden Energien Strom und Gas. Rechtsgrundlage dafür ist die StromGVV, die Stromgrundversorgungsverordnung aus November 2006. Ihr vollständige Bezeichnung lautet „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“. Das klingt komplizierter und bürokratischer, als es für den Bürger als Endverbraucher im Alltag ist. Der hat, bundesweit in jedem Ort, mindestens ein Energieunternehmen als örtlichen Grundversorger. Der muss jedem Haushalt einen Basistarif, den Grundversorgungstarif anbieten. Er ist in der Regel deutlich teurer als die anderen Wahltarife. Für den Grundversorgungstarif besteht jedoch ein Kontrahierungs-, ein Annahmezwang. Der Energieversorger kann den Strom-/Gaslieferantrag eines Kunden nicht ablehnen, auch nicht bei einer Schufa mit Negativeintragungen. Der Betroffene muss so lange mit Strom und Heizung beliefert werden, wie die Rechnungen pünktlich sowie vollständig bezahlt werden. All das ist in der StromGVV geregelt, die ihrerseits aufgrund von § 36 EnWG, des Energiewirtschaftsgesetzes, erlassen worden ist.

Wirtschaftsminister will StromGVV deutlich verbessern

Für viele Endverbraucher sind die Abrechnungen ihrer Strom- und Gaslieferanten undurchsichtig, intransparent und schlichtweg nicht zu lesen. An der einen Stelle fehlen notwendige Informationen, an der anderen Stelle sind die Angaben wenig aussagefähig und oftmals nicht schlüssig. Das sind keine Einzelfälle von wenigen Stromanbietern, sondern es ist eine bundesweit durchgängige Praxis. Auf diesen Missstand ist die Bundesregierung aufmerksam geworden. Sie will jetzt, und zwar noch im Laufe des Herbst 2014, reagieren. Im Bundeskabinett, das jeweils mittwochs tagt, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel den Entwurf einer Ergänzung zur StromGVV vorgelegt. Sein Ziel ist eine transparente Ausweisung aller staatlich vorgegebenen beziehungsweise regulierten Preisbestandteile bei der Grundversorgung von Strom und Gas. Den Verordnungsentwurf kommentierte der Bundesminister wie folgt: “Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch die neuen Informationspflichten der Grundversorger künftig besser in die Lage versetzt, sowohl Zusammensetzung als auch Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises zu bewerten. Diese Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit für die Endverbraucher und fördert somit den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt”.

Kostenarten aufschlüsseln und erklären

Undetaillierte StromrechnungDie Energieversorger sollen durch die Ergänzung der StromGVV gezwungen werden, in jeder Rechnung offen und transparent darzulegen, wie sich die einzelnen Positionen errechnen. Das gilt vorwiegend für den Arbeitspreis, also den Preis je Kilowattstunde, kurz KW/h. Auch der Arbeitspreis für Erdgas wird von Kubikmeter Gasverbrauch in KW/h umgerechnet. Hier ist es umso wichtiger zu sehen, wie diese Umrechnung erfolgt und welches Ergebnis letztendlich dabei herauskommt. Ausgewiesen werden müssen zukünftig neben den kalkulatorischen Preisbestandteilen auch diejenigen, die vom Staat veranlasst werden. Für den Strom bezieht sich das unter anderem auf die Netzentgelte, die bisher entweder gar nicht erscheinen oder stark vernachlässigt werden. Wenn beispielsweise die sogenannten „staatlichen Anteile“ bei der Preisgestaltung sinken, dann müssen die Energieversorger ihre Grundtarife neu kalkulieren. Die Folge daraus kann durchaus eine Änderung, sprich Reduzierung des Arbeitspreises je KW/h im Grundtarif sein.

Verbraucherfreundliche Entscheidung in Kabinett und Bundesrat

Ein hintergründiges Ziel von Siegmar Gabriel ist es, den Wettbewerb unter den Grundversorgern anzukurbeln und die Endverbraucher zu Stromanbieter-Vergleichen sowie zum Stromanbieter-Wechseln zu ermutigen. Denen muss bewusst sein, dass sie damit keinerlei Risiko eingehen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine Versorgung mit Energie; niemand kann ihnen, wie es heißt, den Gashahn abdrehen oder den Strom abschalten. Zukünftig lohnt sich nicht nur ein Preis-Leistungs-Vergleich der Wahltarife, sondern auch des jeweiligen Grundtarifes. Das betrifft insbesondere die Haushalte in Großstädten und Ballungsgebieten. An der neuen Verordnung sind neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch das Justiz- sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beteiligt; also neben dem Wirtschaftsminister Gabriel noch seine Kabinettskollegen Heiko Maas und Christian Schmidt. Der Bundesrat muss dieser Ergänzung zur StromGVV zustimmen; der federführende Wirtschaftsminister rechnet damit bis zum Jahresende.

Dann können die Endverbraucher ihre nächste, spätestens übernächste Strom-/Gasabrechnung besser als bisher lesen, und sie sicherlich auch ohne Erklärung verstehen.