Sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr 2017 wird die Förderung der verschiedenen Photovoltaik-Mieterstrommodelle beschlossen. Entsprechende Zuschläge sind zuvor vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in die Planung gegangen. Dass der Bundesverband Solarwirtschaft diese Entwicklung sehr begrüßt, muss vielleicht nicht extra betont werden, aber dass dieser zugleich weitere Nachbesserungen verlangt, ist schon bezeichnend. Auch die Grünen sehen in diesem Schritt nur einen Anfang auf dem erforderlichen langen Weg. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befürchtet in diesem Zusammenhang sogar höhere Netzentgelte, die dann wie immer zulasten der Mieter erhoben werden.
Am 26.04.2017 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Vorgesehen ist darin die Einführung eines Mieterstromzuschlages. In Abhängigkeit von der Größe der Photovoltaik-Anlage wird dieser zwischen 2,75 und 3,80 Cent je Kilowattstunde ausmachen. Da die Mieter den Solarstrom auf ihrem Dach nicht immer in Gänze selbst verbrauchen (können), wird die überschüssige Energie in das Netz eingespeist und selbstverständlich vergütet. Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf weiterhin sicher, dass alle Mieter ihren Stromanbieter nach wie vor frei wählen können und zugleich durch die Förderung profitieren.
Gemäß eines Gutachtens, das im Auftrag des BMWi angefertigt wurde, könnten fast 3,8 Millionen Wohnungen mit dem Solarstrom von den Hausdächern versorgt werden. Damit sich die dafür erforderlichen Investitionen rechnen, soll eben dieser Mieterstromzuschlag eingeführt werden. Beim Mieterstrom geht es übrigens nicht nur um Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach eines Mietshauses, sondern auch um die Installation von lokalen Blockheizkraftwerken.
Das neue Gesetz hat bereits schon einen gewissen Anschub bei jenen Unternehmen ausgelöst, die sich mit der technischen Realisation derartiger Projekte beschäftigen, so zum Beispiel beim Mieterstrom-Dienstleister Polarstern. Die Firma plant zurzeit über 60 Projekte, von denen einige sogar gleich mehrere Hundert Mieter integrieren. Ähnlich euphorisch äußern sich dazu Vertreter der Firma IBC Solar, die davon ausgehen, dass das neue Gesetz die Photovoltaik endlich flächendeckend in fast alle Städte einziehen lässt. Der einzige Kritikpunkt, der hier sogleich angesprochen wurde, ist die geplante jährliche Deckelung der Förderung bei einem recht willkürlich gesetzten Maximalwert von (nur) 500 Megawatt.
Worum geht es bei den geforderten Nachbesserungen?
Auch BSW-Solar, das ist der Bundesverband Solarwirtschaft, begrüßt das neue Gesetz, weil dadurch endlich die Mieter direkt vom preiswerten Solarstrom profitieren können. So muss Energiewende aussehen, diese Komponente sozialer Gerechtigkeit steht ihr gut zu Gesicht. Der Verband geht davon aus, dass nun der Weg dafür frei ist, dass vermehrt Stadtwerke und Wohnungsunternehmen ihre Dachflächen in den Innenstädten im Sinne der Mieter mit Photovoltaik geradezu pflastern werden.
Bislang scheiterten die Photovoltaik-Mieterstrommodelle daran, dass auch für sie die volle und belastende EEG-Umlage in Höhe von fast sieben Cent pro Kilowattstunde zur Anwendung kommt. Der geplante Mieterstromzuschlag wird diese Last nun zu einem Teil kompensieren. Damit aber Photovoltaik-Mieterstrom eines Tages zum Standard für alle Neubauten wird, müssten die Anlagenbetreiber von den sogenannten Lieferantenpflichten, wie sie im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind, befreit werden. Es geht hierbei unter anderem um den enormen Aufwand im Rahmen der Informations-, Abrechnungs- und Mitteilungspflichten.
Die Grünen vermuten hinter dem neuen Gesetzentwurf eher ein wahltaktisches Manöver der Regierung. Immerhin soll die Förderung des Mieterstroms nur innerhalb des Hauses möglich sein, in dem der Mieter tatsächlich wohnt, andere Dachflächen dürfen nicht genutzt werden. Die externe Versorgung eines Häuserblocks ist nicht vorgesehen, was bedeutet, dass alle Bewohner von Häusern, deren Dachfläche nicht für Solarpanels geeignet ist, kein Recht auf die Inanspruchnahme der neuen Vorteile haben. Auch alle Gewerbetreibenden werden vom Mieterstrom ausgegrenzt. Die bürokratischen und steuerlichen Hürden für Wohnungsbaugenossenschaften und Kleinanlagen müssen unbedingt aus dem neuen Gesetz entfernt werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft befürchtet steigende Netzentgelte
Wenn es dazu kommt, dass der Photovoltaik-Mieterstrom von den Netzentgelten befreit wird, wird dies zwingend dazu führen, dass die vielen verbleibenden “unprivilegierten” Haushalte finanziell stärker belastet werden. Für das Beispiel Berlin hat der BDEW einen Anstieg beim Netzentgeltgrundpreis von über 13 Prozent berechnet für den Fall, dass nur 20 Prozent der Wohngebäude für Mieterstrommodelle genutzt würden. Im Ergebnis wird also nur eine Minderheit der Mieter von dem neuen Gesetz profitieren, während die Anderen draufzahlen müssen.