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Großunternehmen weiterhin von der EEG-Umlage befreit

Verboten oder erlaubt? Seit Wochen gibt es darüber zwischen der Europäischen Union und der Bundesregierung Streit. Deutschland will daran festhalten, dass energieintensive Unternehmen auch zukünftig nahezu komplett von der Erneuerbare Energien Gesetz-Umlage (kurz EEG-Umlage) befreit werden, die EU hält das für Wettbewerbsverzerrung und wettert gegen die Sonderreglung.

EU-Kommission sieht “unerlaubte Beihilfe”

EU-KomissionEiner Untersuchung der EU-Kommission zu Folge sind die Rabatte, die der deutsche Staat energieintensiven Unternehmen bis zuletzt gewährt hat, nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Grund liege laut der Kommission darin, dass der Wettbewerb innerhalb Europas durch die Bevorzugung mancher Betriebe gestört wäre.

Das Streitthema: 500 Unternehmen

Bei dem Streit geht es im konkreten Fall um 500 Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die deutlich geringe Energiekosten pro Kilowattstunde haben, als normale Verbraucher und andere Unternehmen. Das liegt zum einen daran, dass Großverbraucher schon grundsätzlich einen geringen Preis pro Kilowattstunde zahlen müssen, zum anderen daran, dass diese Unternehmen bei der EEG-Umlage Rabatte von bis zu 99 Prozent erhalten. Die Umlage fällt für andere Verbraucher für insgesamt zwanzig Jahre an und soll den Umbau der Stromversorgung in eine autarke Versorgung durch erneuerbare Energien finanzieren. In Deutschland sind insgesamt 2.100 Unternehmen von der Umlage nahezu befreit, in knapp 500 Fällen will die EU-Kommission nun festgestellt haben, dass der Erlass den Wettbewerb verzerrt.

Einigung durch Entgegenkommen

Der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat nun allerdings eine Einigung erstritten. Diese ist ein Kompromiss aus den Vorschlägen beider Seiten. Konkret ist die Lösung zweistufig. So wurden die energieintensive und die besonders energieintensive Wirtschaft jeweils einzeln betrachtet. Für beide soll es in Zukunft unterschiedliche Regelungen geben. In allen 65 betroffenen Branchen soll bei den normal energieintensiven Unternehmen ab sofort eine Zahlung von 20 Prozent der Umlage erfolgen. Allerdings gilt das nur bis zu einer Grenze von vier Prozent ihrer Bruttowertschöpfung, also dem Wert der produzierten Waren abzüglich der Vorleistungen. Eigentlich hatte die Europäische Union hier auf eine Grenze von fünf Prozent gedrängt, schlussendlich konnte aber eine Einigung auf vier Prozent erzielt werden. Bei den besonders energieintensiven Unternehmen geht es ebenfalls um eine Zahlung von 20 Prozent der Umlage, dort liegt die Grenze aber deutlich weiter unten. In manchen Branchen soll sie gar nur bei 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung liegen. Die EU-Kommission hatte grundsätzlich 2,5 Prozent gefordert. Die besonders niedrigen Grenzwerte bei den stark energieintensiven Betrieben begründeten beide Parteien damit, dass diese sich in einem starken internationalen Wettbewerb befänden und die Energiekosten einen erheblichen Kostenblock darstellten.

Positive Wirkung für den Verbraucher

Die neue Reglung könnte für Privathaushalte positive Auswirkungen haben. Bislang entgehen dem Staat durch die Rabatte an Unternehmen insgesamt fünf Milliarden Euro jährlich. Bezahlt werden diese bislang von anderen Unternehmen und Privathaushalten. Mit den nun geringeren Rabatten könnte die allgemeine EEG-Umlage zumindest minimal sinken, wovon zu aller erst Privathaushalte profitieren würden. Um wie viel Geld es dabei allerdings konkret geht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Langer Streit um die EEG-Umlage

Bereits seit ihrer Einführung ist die EEG-Umlage in Deutschland und Europa stark umstritten. Nach vielen Prozessen und Klagen ist die Einigung auf europäischer Ebene ein erster Schritt, um mehr Akzeptanz für die EEG-Umlage zu erhalten. Dennoch werden die Schlagzeilen wohl nicht weniger werden, denn sowohl Privatverbraucher als auch andere Unternehmen haben gegen die Sonderabgabe geklagt. Das letzte Wort wird wohl nicht gesprochen sein, bevor der Ausbau der erneuerbaren Energien komplett abgeschlossen ist.