Über all da, wo neue Windparks geplant sind, gibt es viele aufgebrachte Bürger, die das Gerücht vom gesundheitsschädlichen Infraschall beschäftigt. Dabei soll es sich um tiefe Frequenzen handeln, die die Rotoren der Windräder verursachen. Diese Frequenzen sind angeblich gesundheitsschädlich. Infraschall gefährdet somit die Gesundheit der Anwohner und das kann nicht sein. Deswegen wollen jetzt viele Gegner der Windkraft vor dem Verfassungsgericht Klage erheben.
Unterstützung erfahren die aufgebrachten Bürger von Rechtsprofessoren aus Saarbrücken. Die kritisieren, dass die Genehmigung für den Bau von Windparks nach veralteten Normen erfolgt, die weder wissenschaftlich noch technisch uptodate sind.
Was die Kläger fordern
Die Kläger wollen umfangreiche Untersuchungen und daraus folgend neue Normen für den Bau von Windkraftanlagen. Sie wollen, dass das Verfassungsgericht bis zur Klärung ein Moratorium verhängt. Kommt das Gericht den Forderungen der Windkraftgegner nach, bringt das die Energiewende in Deutschland zum Stillstand. Genau dieses Ziel verfolgen die Windkraftgegner auch. Neben dem angeblich gesundheitsschädlichen Infraschall, den die Rotoren verursachen, zweifeln die besorgten Bürger mittlerweile am gesamten Klimawandel. Der soll nur auf einer großen CO2-Lüge basieren.
Bei Kritikern an dieser Protestbewegung entsteht jedoch der Eindruck, dass die Sache mit dem Infraschall lediglich vorgeschoben ist, um die Energiewende in Deutschland grundsätzlich auszuhebeln. Bis heute gibt es keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die das Phänomen Infraschall und die möglichen gesundheitlichen Folgen für Anwohner betreffen.
Was ist Infraschall
Infraschall sind Schallwellen, die eine so niedrige Frequenz haben, dass sie vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen werden. Dennoch verursacht Infraschall körperliche Symptome wie Schlafstörungen, Schwindel oder Kopfschmerzen. Bisher ist umstritten, ob Infraschall allein die Ursache für derlei Symptome sein kann. Eine aktuelle Studie der Landesumweltanstalt von Baden-Württemberg sagt aus, dass der Schallpegel von Infraschallwellen deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle von Menschen liegt, wenn sie sich im Abstand von 150 bis 300 Metern vom Windrad befinden. Ist der Abstand größer, lässt sich Infraschall nicht mehr messen.
Der Bundesverband Windenergie nimmt die Sorgen der Menschen durchaus ernst. Allerdings beruft er sich auf die diesbezüglich durchgeführten Studien, die eindeutig belegen, dass die Sorgen der Menschen unberechtigt sind. Deswegen sind die Windkraftgegner bisher auch vor Gerichten regelmäßig gescheitert. Alle bisherigen Klagen endeten mit der Entscheidung, dass bei Bau der Windkraftanlagen alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Allerdings gibt es eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes, die feststellt, dass die aktuellen Normen defizitär seien. Ausgesprochen niedrige Frequenzen, wie sie Infraschall verursacht, werden nicht gemessen. Weil es viele Unwägbarkeiten gäbe, wäre es sinnvoll n die Methoden, mit denen die Messung erfolgt, zu verbessern.
Diese Untersuchungsergebnisse sind Wasser auf die Mühlen der Windkraftgegner. Die nun hoffen, mit ihrer erneuten Klage den Ausbau von Windkraftanlagen stoppen zu können.
