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Staubsaugen mit Wattobergrenze ab 1. September

Ab dem 1. September 2014 greifen neue EU-Verordnungen in Bezug auf die Energieffizienz. So werden Staubsauger hinsichtlich ihrer Energieeffizienz klassifiziert. Die Einteilung umfasst sieben Klassen, angefangen von A (hohe Effizienz) bis hin zu G (niedrige Effizienz). Die EU-Effizienzlabel sollen Verbraucher außerdem über Saugleistung, Lautstärke und Staubemission der jeweiligen Geräte informieren.

Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher

Staubsauger im EinsatzFür die Hersteller bedeuten die neuen EU-Regelungen zudem, dass sie bei der Produktion von Staubsaugern künftig Vorgaben in Bezug auf die Wattzahl der von ihnen produzierten Geräte erfüllen müssen.

Die Wattleistung soll innerhalb der nächsten drei Jahre in zwei Stufen auf einen Höchstwert von 900 Watt gesenkt werden. Mit dem 1. September 2014 tritt zunächst die Obergrenze von 1600 Watt in Kraft. Für den 1. September 2017 ist die Absenkung auf höchstens 900 Watt vorgesehen.

Ziel der EU-Verordnung ist es dem Verbraucher den Zugang zu leistungsstarken aber effizienten Geräten zu ermöglichen, immer gemäß der Maxime, dass der billigste Strom der ist, der erst gar nicht benötigt wird.

BMWi tritt Kritikern entgegen

Im Vorfeld dieser neuen EU-Verordnung war einige Kritik laut geworden. Der Sorge, dass die mit weniger Watt ausgestatteten Geräte nicht genug Saugleistung erbringen würden, trat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entgegen.

Wie das BMWi in seiner Pressemitteilung vom 29. August 2014 verlauten ließ, gelte die früher in Bezug auf den Gebrauch von Staubsaugern herangezogene Formel “Je mehr Watt, desto mehr Leistung” schon lange nicht mehr. Technischer Fortschritt habe es schon lange ermöglicht, hocheffiziente Staubsauger mit geringer Wattzahl zu produzieren. Manche Geräte würden bereits heute die Vorgaben der EU übererfüllen.

Tatsächlich kommt es darauf an, wie hoch die direkt an der Saugdüse gemessene Leistung ist. Nach wie vor lassen gerade viele ältere Staubsauger gerade in dieser Hinsicht sehr zu wünschen übrig.

Keine Beschlussfassung durch nationale Parlamente nötig

Die neuen EU-Regelungen beruhen auf zwei Beschlüssen der Europäischen Kommission. Während die Verordnung 666/2013 als Durchführungsmaßnahme der EU-Ökodesign-Richtlinie die neuen “Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern” regelt, bezieht sich die delegierten Verordnung 665/2013 auf die Handhabung der “Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern”. Die Verordnungen wurden bereits im Mai 2013 verabschiedet und haben ab dem 1. September 2014 für alle Mitglieder der EU Gültigkeit. Einer gesonderten Beschlussfassung durch nationale Parlamente bedarf es hierfür nicht.

Bereits Ende Juni 2014 hatte das BUWi unter dem Titel “Zentrale Vorhaben Energiewende
für die 18. Legislaturperiode” eine 10-Punkte-Agenda zur Energiewende herausgegeben. Unter Punkt Fünf wird die Steigerung der Energieffizienz mit besonderem Augenmerk auf die Verbraucherseite als zweite Säule der Energiewende bezeichnet.